Am Freitag dieser Woche wird sich der Bruno Manser Fonds (BMF) vor dem Zivilgericht Basel-Stadt, Schweiz, im Rahmen eines Verfahrens auf vorsorglichen Rechtsschutz verantworten müssen, welches die kanadische Immobiliengesellschaft Sakto gegen ihn angehoben hat.
In dieser ersten Verhandlung befasst sich das Gericht mit dem anwendbaren Recht (Schweizer oder kanadisches Recht) sowie der Einwendung des BMF, es bestehe keine Dringlichkeit dafür, das Ende seiner rufschädigenden Kampagne gegen Sakto anzuordnen. Am letzten Freitag rief der BMF seine Unterstützer im Zusammenhang mit dem Verfahren, das Sakto gegen ihn angehoben hat, auf, mittels Spenden an die hohen Anwaltskosten beizutragen. Nachdem der BMF gemäss Berichten bereits in Kanada über CHF 600'000 an Spendengelder für seinen gescheiterten Prozess gegen die kanadische Gesellschaft aufgewendet hat, erscheinen weitere Spenden an die Anwaltskosten dieser schweizerischen Nichtregierungsorganisation fragwürdig. Lesen Sie mehr in diesem Artikel aus der Handelszeitung, der wichtige Fragen im Zusammenhang mit der achtjährigen Kampagne des BMF sowie seiner Governance, Transparenz und Rechenschaftsablage aufwirft. Im Februar 2018 wurden die rufschädigenden Äusserungen des BMF gegen Sakto und seine Leitungspersonen vom Ontario Superior Court in Kanada klar verworfen. Der BMF versucht weiterhin, die Ergebnisse jenes Verfahrens als rein formaljuristische Nebensächlichkeit abzutun. Sakto freut sich auf die Gelegenheit, dem Gericht in Basel die Fakten vorzutragen und der rufschädigenden Kampagne des BMF nach so langer Zeit ein Ende zu setzen. Der BMF hat seine rufschädigenden Äusserungen über Sakto auf "Mutmassungen und Verdächtigungen" abgestützt. Vor Gericht gilt aber eine wesentlich höhere Messlatte: die Fakten zählen. |
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April 2020
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