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BASLER ZEITUNG: UNGEMACH FÜR MANSER FONDS

4/17/2020

 
Von Franziska Laur
am 08.12.2018

Kanadische Immobilienfirma klagt wegen Verleumdun

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​Basel. Neun Jahre lang hat die kanadische Immobilienfirma Sakto die Vorwürfe des Bruno Manser Fonds (BMF) wegen Geldwäscherei zur Kenntnis genommen. Doch jetzt riss anscheinend der Geduldsfaden: Die Kanadier forderten gestern vor dem Basler Zivilgericht ein Verbot der Weiterverbreitung von 1100 belastenden Dokumenten.


Gestern wurden zwei Teilaspekte verhandelt: ob kanadisches oder Schweizer Recht angewandt werden soll und ob eine dringliche vorsorgliche Verfügung gegeben sei.

Beide Parteien gaben sich siegesgewiss und sagten, sie seien froh, Stellung nehmen zu können. Das Gericht wird den Parteien das Urteil per Post zusenden. Anzunehmen ist, dass im Fall Sakto versus BMF noch lange prozessiert wird.
Bruno Manser Fonds steht vor Gericht

Am Zivilgericht an der Bäumleingasse in Basel herrschte gestern eine ziemlich aufgeräumte Stimmung. Rund zwei Dutzend Freunde und Unterstützer des Bruno Manser Fonds (BMF) standen vor dem Saal 2, plauderten und warteten auf den Beginn der Verhandlung. Und zum Schluss stellten sich die Vertreter der Menschenrechtsorganisation locker für ein Gruppenfoto auf. Dabei geht es um Geld, Ruhm und Ansehen, ja schlussendlich wohl sogar um das Weiterbestehen des BMF.

Ein kurzer Rückblick: Der Basler Bruno Manser lebte von 1984 im Dschungel von Borneo in Indonesien/Malaysia und half der Volksgruppe Penan beim Kampf gegen die Abholzung des Regenwalds. Im April 1990 wurde er von der malaysischen Regierung ausgewiesen. Im Jahr 2000 reiste er trotz Einreiseverbot und ausgesetztem Kopfgeld wieder in das malaysische Sarawak ein und gilt seither als vermisst. Der BMF führt seine Arbeit weiter.

Ab 2009 nun begann der BMF unter dem Geschäftsführer Lukas Straumann dem kanadischen Immobilienunternehmen Sakto Geldwäsche und Korruption vorzuwerfen. Die Gründerin von Sakto ist keine Geringere als Jamilah Taib, Tochter von Abdul Taib Mahmud, der von 1981 bis 2014 Ministerpräsident der Provinz Sarawak war, in der Manser mit den Penan lebte. Und Taib Mahmud hat, obwohl er lediglich 200 000 Dollar jährlich verdiente, ein Milliardenvermögen angehäuft. Der BMF und andere NGOs werfen ihm vor, seine politische Position missbraucht zu haben, um Familienmitgliedern und Gefolgsleuten Konzessionen für Abholzung und Plantagen zuzusprechen. Ausserdem habe er ihnen staatliche Aufträge gegen grosszügige Zuwendungen verschafft. Und die Firma Sakto sei lediglich mit diesen Potentatengeldern aufgebaut worden.

Sakto schlägt zurück

Neun Jahre lang steckte Sakto ein. Doch im vergangenen August schlug das Unternehmen zurück. Es liess in einer Pressemitteilung über das renommierte Basler Anwaltsbüro Vischer verlauten, Sakto habe beim Zivilgericht Basel-Stadt eine vorsorgliche Verfügung gegen den BMF wegen Rufschädigung beantragt. Die Firma fordert die Löschung von 1100 angeblich belastenden Dokumenten im Internet.

Auslöser war eine Gerichtsverhandlung Anfang dieses Jahres in Kanada, bei welcher der BMF versucht hatte, vier Geldinstitute zur Herausgabe von Finanzinformationen über Sakto zu zwingen. Wie die Handelszeitung schrieb, sei diese Verhandlung zum Bumerang geworden und das Urteil des Richters vernichtend für BMF ausgefallen – und kostspielig. Allein dieses Verfahren in Ontario belastete den BMF mit rund 600 000 Franken. Und falls sich das Verfahren noch lange weiterzieht, könnten die Kosten in die Millionen gehen.

Trotzdem war die Laune der BMF-Vertreter gestern ungebrochen. Lukas Straumann sei ein vorzüglicher Historiker, der seine Vorwürfe nie ohne hieb-feste Beweise erheben würde, war aus der Runde zu hören. Es sei Zeit, dass man diese vor Gericht einmal detailliert ausbreiten könne. Vor Gericht ging es um zwei Teilaspekte. Einerseits, ob das kanadische oder das schweizerische Recht angewendet wird. Dies ist insofern von Bedeutung, als das kanadische Recht eine Verjährungsfrist von lediglich zwei Jahren kennt und damit 90 Prozent der vorgeworfenen Punkte nicht mehr strafrelevant wären.

Ausserdem ging es darum, ob das Ende der Kampagne gegen Sakto tatsächlich dringlich angeordnet werden muss. Das Gericht fällte gestern das Urteil allerdings nicht, sondern es lässt es den Parteien per Post zukommen.

Vorwürfe kein Gewohnheitsrecht

Thomas Weibel, Anwaltsvertreter von Sakto, versuchte zu belegen, dass die Schweiz zuständig sei und nicht Kanada. Ausserdem sei die Frage der Dringlichkeit gegeben. Sakto habe lange zugesehen, in der Hoffnung, das die Vorwürfe mangels Beweisen versanden. Doch dies sei nicht der Fall gewesen. Daraus könne man nicht ein Gewohnheitsrecht ableiten und mit den Verletzungshandlungen weiterfahren.

Der Anwalt des BMF indes argumentierte, Sakto habe neun Jahre lang von den Vorwürfen gehört und nicht reagiert. Und nun solle plötzlich höchste Dringlichkeit gegeben sein. Das sei unglaubwürdig. Besonders, da die Intensität der Vorwürfe nicht zugenommen habe. Im Gegenteil, diese sei im Jahr 2011 mit Protestaktionen in Kanada am höchsten gewesen.

«Eine NGO steht nicht über dem Gesetz – sie muss für ihre Worte und Taten Verantwortung übernehmen», sagte Thomas Weibel zur.

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