August 2018: Sakto Corporation reicht Antrag auf vorsorgliche Verfügung ein
Der BMF führt seit Jahren eine Kampagne gegen Sakto und ihre Gründer, in der er sie der Korruption und der Geldwäsche beschuldigt.
Diese Kampagne beruhte, und beruht weiterhin, nicht auf Fakten, sondern ausschliesslich auf Spekulationen und Vermutungen. Keiner der zahlreichen Behörden, die BMF zu einem Vorgehen zu bewegen versucht hat, ist jemals gegen Sakto vorgegangen.
Bei einer gerichtlichen Überprüfung musste Lukas Straumann, der Geschäftsleiter des BMF, eingestehen, dass die Behauptungen des BMF lediglich auf Hörensagen basieren und unberechtigt sind, und dass er sie gegenüber dem Gericht falsch dargestellt hat.
Durch aggressive Nutzung von Social Media, mehreren Websites und Blogs hat der BMF den Eindruck erweckt, dass seine Vorwürfe der Korruption und Geldwäscherei richtig und allgemein akzeptiert seien. Das Bild, das der BMF auf diese Weise geschaffen hat, ist falsch und enorm schädlich für das Ansehen und Geschäft von Sakto.
Sakto hat im August 2018 beim Zivilgericht Basel-Stadt eine vorsorgliche Verfügung beantragt, um den BMF zu verpflichten, die rechtsverletzenden Inhalte aus dem öffentlichen Bereich zurückzuziehen und sie nicht zu wiederholen.
Im Februar 2019 hat das Zivilgericht Basel-Stadt zwar bestätigt, dass in der Sache Schweizer Recht anwendbar ist. Es hat aber den Erlass einer dringlichen Verfügung abgelehnt, primär aufgrund der langen Dauer der BMF-Kampagne gegen Sakto. Sakto hält sowohl die sachverhaltlichen als auch die rechtlichen Feststellungen zum Thema Dringlichkeit des Gerichts für falsch und hat daher gegen diesen Entscheid beim Appellationsgericht Basel-Stadt Berufung eingereicht.
Diese Kampagne beruhte, und beruht weiterhin, nicht auf Fakten, sondern ausschliesslich auf Spekulationen und Vermutungen. Keiner der zahlreichen Behörden, die BMF zu einem Vorgehen zu bewegen versucht hat, ist jemals gegen Sakto vorgegangen.
Bei einer gerichtlichen Überprüfung musste Lukas Straumann, der Geschäftsleiter des BMF, eingestehen, dass die Behauptungen des BMF lediglich auf Hörensagen basieren und unberechtigt sind, und dass er sie gegenüber dem Gericht falsch dargestellt hat.
Durch aggressive Nutzung von Social Media, mehreren Websites und Blogs hat der BMF den Eindruck erweckt, dass seine Vorwürfe der Korruption und Geldwäscherei richtig und allgemein akzeptiert seien. Das Bild, das der BMF auf diese Weise geschaffen hat, ist falsch und enorm schädlich für das Ansehen und Geschäft von Sakto.
Sakto hat im August 2018 beim Zivilgericht Basel-Stadt eine vorsorgliche Verfügung beantragt, um den BMF zu verpflichten, die rechtsverletzenden Inhalte aus dem öffentlichen Bereich zurückzuziehen und sie nicht zu wiederholen.
Im Februar 2019 hat das Zivilgericht Basel-Stadt zwar bestätigt, dass in der Sache Schweizer Recht anwendbar ist. Es hat aber den Erlass einer dringlichen Verfügung abgelehnt, primär aufgrund der langen Dauer der BMF-Kampagne gegen Sakto. Sakto hält sowohl die sachverhaltlichen als auch die rechtlichen Feststellungen zum Thema Dringlichkeit des Gerichts für falsch und hat daher gegen diesen Entscheid beim Appellationsgericht Basel-Stadt Berufung eingereicht.
Januar 2019: Sakto Corporation leitet ein ordentliches Zivilverfahren ein
Der Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Verfügung war nur der erste Schritt in der juristischen Kampagne von Sakto. Diese hat zum Ziel, die Fakten wieder ins Zentrum zu stellen und den guten Ruf von Sakto wiederherzustellen. Sakto wird alle rechtlichen Mittel einsetzen, um nach der langen rufschädigenden Kampagne dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen.
Im Januar 2019 hat Sakto ein ordentliches Zivilverfahren gegen den BMF eingeleitet mit dem Antrag, die dauerhafte Entfernung des rufschädigenden Materials aus dem öffentlichen Bereich anzuordnen.
Im ordentlichen Zivilverfahren macht Sakto von ihrem Recht Gebrauch, Einsicht in die Geschäftsbücher des BMF und von diesem Rechenschaft darüber zu verlangen, wie er mit seiner rufschädigenden Kampagne Unterstützungsgelder generiert hat. Im Rahmen dieses Anspruchs hat Sakto auch das Recht, den sogenannten „Verletzergewinn“ herauszuverlangen, also jene Geldmittel, welche der BMF im Rahmen seiner langen, auf Verdächtigungen und Vermutungen abgestützten rufschädigenden Kampagne gegen Sakto gesammelt hat.
Im Januar 2019 hat Sakto ein ordentliches Zivilverfahren gegen den BMF eingeleitet mit dem Antrag, die dauerhafte Entfernung des rufschädigenden Materials aus dem öffentlichen Bereich anzuordnen.
Im ordentlichen Zivilverfahren macht Sakto von ihrem Recht Gebrauch, Einsicht in die Geschäftsbücher des BMF und von diesem Rechenschaft darüber zu verlangen, wie er mit seiner rufschädigenden Kampagne Unterstützungsgelder generiert hat. Im Rahmen dieses Anspruchs hat Sakto auch das Recht, den sogenannten „Verletzergewinn“ herauszuverlangen, also jene Geldmittel, welche der BMF im Rahmen seiner langen, auf Verdächtigungen und Vermutungen abgestützten rufschädigenden Kampagne gegen Sakto gesammelt hat.
September 2019: Sakto reicht umfassend begründete Klage im Zivilverfahren gegen den Bruno Manser Fonds ein – Ziel ist es, den haltlosen Behauptungen und Anschuldigungen des BMF ein Ende zu setzen
Sakto hat eine 612 Seiten umfassende Klagebegründung eingereicht. Darin wird belegt, dass der Bruno Manser Fonds ("BMF") und sein Geschäftsleiter Lukas Straumann eine ungerechtfertigte Kampagne gegen die Gesellschaft und ihre Leitungspersonen führen, welche deren Ruf schwerwiegend schädigt.
Seit Jahren erhebt der BMF Korruptions- und Geldwäschereivorwürfe gegen Sakto in gedruckter Form, in Online-Publikationen und bei Auftritten und Protestaktionen. Er hat seine Kampagne angeheizt, um Spendengelder zu generieren.
Lukas Straumann hat in einem kanadischen Gerichtsverfahren unter Eid eingeräumt, dass er über keine Beweise für ein Fehlverhalten von Sakto oder ihren Leitungspersonen verfügt.
Sakto hat das Gerichtsverfahren in der Schweiz eingeleitet, um ihren guten Ruf wiederherzustellen und die jahrelangen Angriffe zu beenden. Sakto will der ungerechtfertigten und unwahren Kampagne des BMF ein Ende setzen und die dauerhafte Entfernung der rufschädigenden Äusserungen (etwa 250 Publikationen) aus dem öffentlichen Bereich erwirken.
Sakto verlangt vom BMF auch den sogenannten "Verletzergewinn" – jene Gelder, welche der BMF im Rahmen seiner auf Verdächtigungen und Mutmassungen beruhenden Kampagne generiert hat.
Keine der zahlreichen staatlichen Behörden, welche der BMF zu einem Vorgehen zu bewegen versucht hat, ist je gegen Sakto vorgegangen. Die Beweislast liegt nun beim BMF.
Seit Jahren erhebt der BMF Korruptions- und Geldwäschereivorwürfe gegen Sakto in gedruckter Form, in Online-Publikationen und bei Auftritten und Protestaktionen. Er hat seine Kampagne angeheizt, um Spendengelder zu generieren.
Lukas Straumann hat in einem kanadischen Gerichtsverfahren unter Eid eingeräumt, dass er über keine Beweise für ein Fehlverhalten von Sakto oder ihren Leitungspersonen verfügt.
Sakto hat das Gerichtsverfahren in der Schweiz eingeleitet, um ihren guten Ruf wiederherzustellen und die jahrelangen Angriffe zu beenden. Sakto will der ungerechtfertigten und unwahren Kampagne des BMF ein Ende setzen und die dauerhafte Entfernung der rufschädigenden Äusserungen (etwa 250 Publikationen) aus dem öffentlichen Bereich erwirken.
Sakto verlangt vom BMF auch den sogenannten "Verletzergewinn" – jene Gelder, welche der BMF im Rahmen seiner auf Verdächtigungen und Mutmassungen beruhenden Kampagne generiert hat.
Keine der zahlreichen staatlichen Behörden, welche der BMF zu einem Vorgehen zu bewegen versucht hat, ist je gegen Sakto vorgegangen. Die Beweislast liegt nun beim BMF.