Basel, Schweiz, und Ottawa, Kanada, 20. August 2018 – Die Sakto Corporation ist seit langem Ziel einer rufschädigenden Kampagne der Nichtregierungsorganisation Bruno Manser Fonds und ihres Geschäftsleiters Lukas Straumann. In einer kanadischen Gerichtsentscheidung vom Februar 2018 wurde festgestellt, dass die Vorwürfe der NGO nicht belegt sind und auf Vermutungen und Verdächtigungen beruhen. Mit einer gerichtlichen Verfügung in der Schweiz soll nun der Bruno Manser Fonds angewiesen werden, rechtsverletzende Inhalte aus dem öffentlichen Bereich zurückzuziehen und derartige Inhalte nicht zu wiederholen. Der Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Verfügung ist der erste Schritt in der juristischen Kampagne von Sakto zur Wiederherstellung ihrer Reputation. Die Sakto Corporation (Sakto), eine mittelständische kanadische Immobilienfirma mit Sitz in Ottawa, gab heute bekannt, dass sie beim Zivilgericht Basel-Stadt eine vorsorgliche Verfügung gegen den Bruno Manser Fonds (BMF), eine Schweizer Nichtregierungsorganisation (NGO) mit Sitz in Basel, Schweiz, beantragt hat. Mit der vorsorglichen Verfügung soll der BMF angewiesen werden, eine Vielzahl falscher Aussagen und spekulativer Behauptungen in Bezug auf Sakto aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen. Diese Aussagen und Behauptungen umfassen über 1‘100 verletzende Äusserungen in über 250 Veröffentlichungen. Die vorsorgliche Verfügung soll ferner die Wiederholung der rufschädigenden Äusserungen des BMF untersagen. Der BMF führt seit langem über soziale Medien, Websites und Blogs sowie Protestaktionen eine erfolglose Kampagne gegen Sakto. Diese Kampagne des BMF beruht auf falschen Behauptungen. Das Bild, das der BMF von Sakto gezeichnet hat, ist falsch und schädigt den Ruf und das Geschäft des Unternehmens. Die Fakten sind entscheidend Seit 2010 hat Sakto die haltlosen Vorwürfe des BMF in der Hoffnung ertragen, dass das vollständige Fehlen von Beweisen den BMF dazu bewegen werde, seine Kampagne einzustellen. Sakto sieht sich nun gezwungen, in der Schweiz rechtliche Schritte gegen den BMF einzuleiten, um der massiven Rufschädigung ein Ende zu setzen. Der Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Verfügung ist der erste Schritt im Rahmen der rechtlichen Massnahmen von Sakto zur Richtigstellung der Tatsachen und Wiederherstellung seiner Reputation. „Die Fakten sind entscheidend. Eine NGO darf nicht über dem Gesetz stehen – sie muss für ihre Worte und Taten Verantwortung übernehmen“, sagt Dr. Thomas Weibel, Rechtsanwalt und Partner bei VISCHER in Basel. „Sakto möchte schlicht und einfach, dass der BMF seine falschen und diffamierenden Behauptungen aus dem öffentlichen Bereich zurückzieht und seine fehlgeleitete Kampagne beendet.“ Seit 2010 hat der BMF elf Beschwerden und Schreiben in sechs Ländern bei verschiedenen Behörden eingereicht und jede dieser Aktionen intensiv vorangetrieben. Er hat offensiv soziale Medien, mehrere Websites und Blogs genutzt, um den Eindruck zu erwecken, dass seine Vorwürfe der Korruption und Geldwäscherei gegen Sakto ernst genommen würden. Tatsächlich wurden die Vorwürfe des BMF durch Dritte nicht bestätigt und keine der zahlreichen Behörden, die der BMF zur Eröffnung von Verfahren zu bewegen versucht hatte, hat je Massnahmen gegen Sakto ergriffen. 2018 hat das kanadische Justizministerium ein Unterlassungsschreiben an den BMF gerichtet, um die weitere Verbreitung falscher Aussagen – nämlich dass Kanada diesen Aussagen zustimme – zu unterbinden. Die Kampagne des BMF war und ist nicht auf Fakten, sondern auf Verdächtigungen und Vermutungen aufgebaut. „Was der BMF und sein Geschäftsleiter Lukas Straumann glauben wollen, ist ihre Privatsache“, so Dr. Thomas Weibel, „Es geht jedoch nicht an, ihre falschen Theorien über Sakto öffentlich zu wiederholen und als Fakten darzustellen. Ihre Handlungen sind rechtswidrig und verletzen die Persönlichkeitsrechte von Sakto und ihren Leitungsgremien.“ Kanadisches Gericht hat den Antrag des BMF abgewiesen 2017 leitete der BMF rechtliche Schritte gegen Sakto in Ontario, Kanada, ein. Die NGO beantragte den Erlass einer ungewöhnlichen gerichtlichen Anordnung, um vier Finanzinstitute zur Offenlegung finanzieller und privater Informationen über das Unternehmen zu zwingen, in der Hoffnung, diese würden den Verdacht des BMF stützen. Der BMF legte dem Gericht umfangreiche Unterlagen vor, und Geschäftsleiter Lukas Straumann wurde ins Kreuzverhör genommen. Der Superior Court of Justice in Ontario wies den Antrag am 5. Februar 2018 ab. Der Richter machte in seiner Entscheidung deutlich, dass „[die Anschuldigungen des BMF] auf Vermutungen und Verdächtigungen, aber nicht auf Beweisen, beruhen.“ Der BMF wurde vom Gericht zur Zahlung von mehr als CAD 176'000 (CHF 134'000) verurteilt, zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten. Die fehlgeleitete Kampagne und die unbewiesenen Anschuldigungen des BMF Weitere Hintergrundinformationen, einschliesslich Einzelheiten zur kanadischen Gerichtsentscheidung, können Sie auf der Website www.thefactsmatter.ca einsehen. Folgen Sie uns auf @thefacts_matter Über die Sakto Corporation Die Sakto Corporation ist eine kanadische Immobilienfirma mit Sitz in Ottawa, Kanada. Das Unternehmen ist seit über 35 Jahren in Kanada tätig und erfreut sich eines stetigen Wachstums und guten Rufs in der Geschäftswelt. Das mittelständische Unternehmen besitzt und verwaltet fünf Immobilien, vier gewerbliche Gebäude und eine Mietwohnanlage. Sakto ist stolz darauf, allen seinen Mietern, einschliesslich der Regierung von Ontario, ein qualitativ hochwertiges und konsequentes professionelles Projekt- und Immobilienmanagement zu bieten. Das in Privatbesitz befindliche Unternehmen agiert in voller Übereinstimmung mit den in Kanada und der Provinz Ontario geltenden strengen Finanz- und Aufsichtsregelungen und hat stets eine gute Corporate Governance und Rechenschaftspflicht bewiesen. Sakto befindet sich im Besitz von Sean und Jamilah Murray, beschäftigt 25 Mitarbeitende und hat renommierte Auszeichnungen für seine Gebäudeentwürfe und Dienstleistungen erhalten. Weitere Informationen über Sakto finden Sie unter: Medienanfragen Alle schriftlichen Medienanfragen sind zu richten an: media@thefactsmatter.ca Cabinet Privé de Conseils (www.cpc-pr.ch) Genf, Schweiz +41 22 552 46 46 Nick Miles: +41 79 678 76 26 Michael Füglister: +41 78 839 07 62 ![]()
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