2/11/2019 Basel, Schweiz, und Ottawa, Kanada, 11. Februar 2019 – Sakto Corporation („Sakto“), ein mittelständisches kanadisches Immobilienunternehmen mit Sitz in Ottawa, hat gegen die Schweizer NGO Bruno Manser Fonds („BMF“) ein ordentliches Zivilverfahren eingeleitet. Nach einer ersten Verfahrensverhandlung vor dem Zivilgericht Basel am 7. Dezember 2018 hat Zivilgerichtspräsidentin Wolf entschieden, dass eine dringliche einstweilige Verfügung des Gerichts vor dem ordentlichen Verfahren unter anderem aufgrund der langen Dauer seit Beginn der BMF-Kampagne gegen Sakto nicht angezeigt sei. Die Bedeutung dieser Angelegenheit hat jedoch für Sakto und ihre Gründer nicht nachgelassen. Sie sind zuversichtlich, dass das Gericht im Rahmen des Hauptsacheverfahrens die dauerhafte Entfernung des rufschädigenden Materials aus dem öffentlichen Bereich anordnen wird. Dieses Verfahren wurde bereits eingeleitet. „Sakto hat ein ordentliches Zivilverfahren eingeleitet und wird alle rechtlichen Mittel einsetzen, um ihren Ruf wiederherzustellen und nach der langen und rufschädigenden Kampagne des BMF dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen“, sagte Thomas Weibel, Rechtsanwalt und Partner bei VISCHER. „Der Antrag an das Zivilgericht Basel auf Erlass einer vorsorglichen Verfügung war nur der erste Schritt in der juristischen Kampagne von Sakto. Dieser erste Gerichtsentscheid hat keinen Einfluss auf den Anspruch von Sakto, sich gegen die rufschädigende Kampagne des BMF mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen“. Im Rahmen des ordentlichen Zivilverfahrens macht Sakto von ihrem Recht Gebrauch, Einsicht in die Geschäftsbücher des BMF und von diesem Rechenschaft darüber zu verlangen, wie er mit seiner rufschädigenden Kampagne Unterstützungsgelder generiert hat. Im Rahmen dieses Rechts hat Sakto auch das Recht, den sogenannten „Verletzergewinn“ geltend zu machen, also jene Geldmittel, welche der BMF im Rahmen seiner langen, auf Verdächtigungen und Vermutungen abgestützten rufschädigenden Kampagne gegen Sakto gesammelt hat. Die Fakten sind entscheidend Seit 2010 hat Sakto die haltlosen Vorwürfe des BMF in der Hoffnung ertragen, dass das vollständige Fehlen von Beweisen den BMF dazu bewegen werde, seine Kampagne einzustellen. Sakto sieht sich nun gezwungen, in der Schweiz rechtliche Schritte gegen den BMF einzuleiten, um der massiven Rufschädigung ein Ende zu setzen. Der Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Verfügung war der erste Schritt im Rahmen der rechtlichen Massnahmen von Sakto. „Die Fakten sind entscheidend. Eine NGO darf nicht über dem Gesetz stehen – sie muss für ihre Worte und Taten Verantwortung übernehmen“, sagt Dr. Thomas Weibel, Rechtsanwalt und Partner bei VISCHER in Basel. „Sakto möchte schlicht und einfach, dass der BMF seine falschen und diffamierenden Behauptungen aus dem öffentlichen Bereich zurückzieht und seine fehlgeleitete Kampagne beendet.“ Seit 2010 hat der BMF elf Beschwerden und Schreiben in sechs Ländern bei verschiedenen Behörden eingereicht und jede dieser Aktionen intensiv vorangetrieben. Er hat offensiv soziale Medien, mehrere Websites und Blogs genutzt, um den Eindruck zu erwecken, dass seine Vorwürfe der Korruption und Geldwäscherei gegen Sakto ernst genommen würden. Tatsächlich wurden die Vorwürfe des BMF durch Dritte nicht bestätigt und keine der zahlreichen Behörden, die der BMF zur Eröffnung von Verfahren zu bewegen versucht hatte, hat je Massnahmen gegen Sakto ergriffen. 2018 hat das kanadische Justizministerium ein Unterlassungsschreiben an den BMF gerichtet, um die weitere Verbreitung falscher Aussagen – nämlich dass Kanada diesen Aussagen zustimme – zu unterbinden. Die Kampagne des BMF war und ist nicht auf Fakten, sondern auf Verdächtigungen und Vermutungen aufgebaut. „Was der BMF und sein Geschäftsleiter Lukas Straumann glauben wollen, ist ihre Privatsache“, so Dr. Thomas Weibel, „Es geht jedoch nicht an, ihre falschen Theorien über Sakto öffentlich zu wiederholen und als Fakten darzustellen. Ihre Handlungen sind rechtswidrig und verletzen die Persönlichkeitsrechte von Sakto und ihren Leitungsgremien.“
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April 2020
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