2/18/2019 Sakto Corporation („Sakto“), ein mittelständisches kanadisches Immobilienunternehmen mit Sitz in Ottawa, hat gegen das Urteil des Zivilgerichts Basel-Stadt über einen Antrag auf Erlass einer vorsorglichen Verfügung gegen die rufschädigende Kampagne des Bruno Manser Fonds (BMF) Berufung eingereicht. Nach einer ersten Verfahrensverhandlung am 7. Dezember 2018 hatte das Zivilgericht Basel-Stadt entschieden, dass Schweizer Recht zur Anwendung gelange, aber eine dringliche vorsorgliche Verfügung nicht angezeigt sei, primär aufgrund der langen Dauer der BMF-Kampagne gegen Sakto. "Sakto ist mit den sachverhaltlichen und rechtlichen Feststellungen des Zivilgerichts nicht einverstanden und hat deshalb beim Appellationsgericht Basel-Stadt Berufung eingereicht", sagt Thomas Weibel, Rechtsanwalt und Partner bei VISCHER. "Es gibt überzeugende Argumente für die Gewährung von vorsorglichem Rechtsschutz. Wir werden diese dem Gericht vorlegen."
Parallel dazu hat Sakto bereits am 25. Januar 2019 beim Zivilgericht Basel ein ordentliches Verfahren (d.h. Hauptsacheverfahren) gegen den BMF eingeleitet. Sakto wird alle verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen, um der aktiven rufschädigenden Kampagne des BMF ein Ende zu setzen. Comments are closed.
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April 2020
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