20. Oktober 2019 - Ottawa Am 27. September 2019 hat Sakto beim Zivilgericht Basel-Stadt die ausführliche Klagebegründung im Verfahren gegen den BMF und dessen Geschäftsleiter Lukas Straumann eingereicht. Das Hauptsacheverfahren ist damit definitiv angelaufen. Seit Jahren führt der BMF eine Kampagne gegen Sakto und ihre Leitungspersonen, in deren Rahmen er ihnen strafbare Handlungen vorwirft. Er behauptet, es sei eine erwiesene Tatsache, dass sie Korruption und Geldwäscherei betrieben und einer kriminellen Organisation angehörten.
Durch aggressiven Einsatz von Social Media, mehreren Websites und Blogs hat der BMF den Eindruck erweckt, diese Vorwürfe träfen zu und seien allgemein akzeptiert. Das Bild, das der BMF dadurch geschaffen hat, ist falsch. Es zielt darauf ab, den Ruf und das Geschäft von Sakto zu schädigen. In Tat und Wahrheit ist Sakto ein angesehenes kanadisches Unternehmen, das im Einklang mit der Gesetzgebung tätig ist und jährlich geprüft wird. Sakto hat in Kanada vor Gericht beweisen, dass die Anschuldigungen des BMF falsch sind; trotzdem führt der BMF seine Kampagne fort. Sakto war daher gezwungen, den BMF und seinen Geschäftsleiter Lukas Straumann in der Schweiz vor Gericht zu ziehen, um ihrer rufschädigenden Kampagne ein Ende zu setzen. Für NGOs ist es einfach, Unternehmen öffentlich zu diskreditieren und Einzelpersonen zu attackieren. Mit seinen skandalösen Angriffen geht es dem BMF darum, in der Öffentlichkeit Sympathien und Unterstützung zu erhalten. Im Gerichtsverfahren muss der BMF jetzt aber den juristisch stringenten Beweis für seine – unwahren – Vorwürfe erbringen. Der BMF allein trägt die volle Beweislast dafür, dass Sakto und ihre Leitungspersonen tatsächlich, strafbare Handlungen begehen wie er behauptet. Mindestens elf Strafverfolgungs- und andere staatliche Behörden in mindestens sechs Jurisdiktionen, an die der BMF im Lauf seiner Kampagne gelangt ist, haben die Vorwürfe des BMF geprüft und verworfen. Das angebliche 'Beweisdossier' des BMF genügt noch nicht einmal, um zumindest einen Anfangsverdacht auf mögliche Straftaten zu begründen. Keine der zahlreichen Behörden, welche der BMF zu einem Vorgehen bewegen wollte, ist jemals gegen Sakto vorgegangen. Der BMF hat überdies 2018 ein Gerichtsverfahren gegen Sakto in Ontario, Kanada, angehoben. Lukas Straumann hat unter Eid eingeräumt, dass der BMF nicht über Beweise verfügt, welche die Begehung von Straftaten belegen würden. Die Kampagne des BMF gegen Sakto beruht nicht auf Fakten, sondern auf "Vermutungen und Verdächtigungen" (Superior Court of Justice, Ontario/Kanada). Sie ist widerrechtlich und verletzt die Persönlichkeitsrechte von Sakto und ihren Leitungspersonen in schwerwiegender Weise. Zweck der Klage ist es, die dauerhafte Entfernung des rufschädigenden Materials (rund 250 Publikationen) aus dem öffentlichen Bereich zu erreichen. Ausserdem macht Sakto von ihrem Recht Gebrauch, Einsicht in die Geschäftsbücher des BMF zu nehmen und Rechenschaft darüber zu verlangen, wie der BMF mit seiner rufschädigenden Kampagne Unterstützungsgelder generiert hat. Sakto verlangt die Herausgabe des sogenannten "Verletzergewinns", also jener Gelder, welche der BMF im Rahmen seiner rufschädigenden Kampagne gesammelt hat. Die rechtlichen Schritte von Sakto haben zum Ziel, die Fakten und den guten Ruf von Sakto wiederherzustellen sowie falsche Äusserungen zu beseitigen. Sakto wird diesen Prozess energisch vorantreiben, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen und der rufschädigenden Kampagne des BMF ein Ende zu setzen. Eine NGO steht nicht über dem Gesetz. Der BMF und Lukas Straumann müssen nun für ihre Worte und Taten Verantwortung übernehmen. Sakto freut sich auf einen erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses. Comments are closed.
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April 2020
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