PERSÖNLICHKEITSVERLETZUNG DURCH NGO IST IMMER NOCH PERSÖNLICHKEITSVERLETZUNGWorum geht es? Seit zehn Jahren führen der BMF und Lukas Straumann eine intensive Kampagne gegen Sakto. Jetzt sind sie aufgefordert, ihre Handlungen und Worte vor Gericht zu rechtfertigen. Doch noch bevor sie diese Rechtfertigung antreten, erklären sie sich flugs zu Opfern und stellen die Motive derjenigen in Frage, deren guten Ruf sie jahrelang mit Füssen getreten haben. So behaupten sie, sie seien das Opfer einer sog. "SLAPP"-Klage, einer zu strategischen Zwecken geführten Klage gegen Träger öffentlicher Interessen. Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass der Richter in einem Gerichtsverfahren in Kanada 2018 explizit festgehalten hat, dass der BMF sich bei seinem Vorgehen gegen Sakto nicht auf die Wahrnehmung öffentlicher Interessen berufen kann. Das Recht ist klar: Weder "SLAPP"-Gesetzgebung noch das Schweizer Recht erlauben Persönlichkeitsverletzungen. Genau um solche geht es aber im Prozess von Sakto gegen den BMF und Lukas Straumann. Das Opfer einer Rufmordkampagne ist berechtigt, die Unterstützung des Gerichts anzurufen. Das gilt auch dann, wenn der Angreifer eine NGO ist.
Der Prozess in der Schweiz ist eine Persönlichkeitsschutzklage Der BMF behauptet, die Klage von Sakto habe zum Ziel, ihm einen Maulkorb zu verpassen. Sie sei aus strategischen Gründen eingereicht worden, nicht in der legitimen Absicht, rufschädigende Äusserungen und Publikationen gerichtlich beurteilen zu lassen. Die Klage sei haltlos und werde verfolgt, um den BMF in den Konkurs oder in einen Vergleich zu zwingen, weil er es sich nicht leisten könne, sich vor Gericht zu verteidigen. Das ist falsch. Die Klage ist ein Akt der Selbstverteidigung, den zu ergreifen Sakto schliesslich gezwungen war. Sie wurde erst eingereicht, nachdem der BMF in Kanada gegen Sakto geklagt und verloren hatte. Trotz des klaren Entscheids in Kanada greift der BMF Sakto weiterhin an, und alle seine falschen Äusserungen bleiben öffentlich zugänglich. Die Klage zielt auf diese Persönlichkeitsverletzungen ab, und sie hat einen legitimen Zweck. Sakto ist zuversichtlich, dass das Schweizer Gericht fair und unparteiisch urteilen wird. Hintergrund Dieser Rechtstreit begann, als Lukas Straumann und der BMF einen CAD 750'000 teuren Rechtsstreit in Kanada anhoben, um an Finanzunterlagen von Sakto zu gelangen. Sie beantragten dem Gericht, ihnen Zwangsmittel in die Hände zu geben, welche nur der Polizei zur Verfügung stehen. Zuvor hatten sie bereits während mehrerer Jahre behauptet, dass Sakto, aber auch ihre Leitungspersonen und deren Familien, in Kanada, den Vereinigten Staaten und Malaysia in Korruptionsgeschäfte involviert seien. Der BMF reichte beim kanadischen Gericht 2'500 Seiten Beweismittel ein. Lukas Straumann legte unter Eid ausführlich Zeugnis ab. Das Recht in Kanada ist klar: Um private Unterlagen einsehen zu können, hätte der BMF belegen müssen, dass er "vernünftige Anhaltspunkte dafür hat, zu glauben, dass ein Verbrechen begangen worden ist." "Vernünftige Anhaltspunkte" ist ein elementarer rechtlicher Standard, der in der gesamten Common-Law-Welt bekannt ist. Stattdessen:
Die Klage des BMF wurde folgerichtig abgewiesen. Spätestens jetzt hätte der BMF seine Kampagne aufgeben müssen. Der BMF und Straumann machten stattdessen weiter und hielten ihre Korruptionsvorwürfe gegen Sakto aufrecht. Sakto hat vor diesem Hintergrund keine andere Wahl, als Schritte zu ergreifen, um die Kampagne zu beenden und ihren guten Ruf als respektierte und verantwortungsbewusste kanadische Gesellschaft wiederherzustellen. Den Behörden rechenschaftspflichtig Ein Thema, das im Rahmen dieses Verfahrens immer wieder aufgebracht wird, ist, dass Sakto angeblich etwas verstecke, das der BMF angeblich einzusehen berechtigt sei. Um das klarzustellen: Sakto ist ein erfolgreiches kanadisches Unternehmen, das seit über 30 Jahren in Kanadas Hauptstadt tätig ist. Es untersteht den Gesetzen von Kanada und operiert im umfassenden Einklang mit diesen Gesetzen. Sakto ist der Regierung von Kanada und ihren Steuer- und Strafverfolgungsbehörden umfassend rechenschaftspflichtig. Diese Behörden haben in rechtsstaatlichen Verfahren Zugang zu den Geschäftsunterlagen von Sakto. Der BMF – eine aktivistische Gruppe aus dem Ausland – hat Anzeigen bei den Strafverfolgungs- und anderen Behörden in Kanada und rund um den Globus eingereicht, darunter auch im Vereinigten Königreich, in Deutschland, in Australien und in der Schweiz. Keine einzige dieser Beschwerden war erfolgreich. Statt das Ergebnis dieser unabhängigen Untersuchungsbehörden zu akzeptieren, greift der BMF all diese Behörden an. Eine NGO steht nicht über dem Gesetz Der BMF und Lukas Straumann sind nicht die Polizei. Sie sind auch keine Steuerbehörde und kein Gericht. Zudem haben sie im Verlauf ihrer Kampagne gezeigt, dass sie keinen vertrauenswürdigen Umgang mit der Wahrheit pflegen. Diejenigen Behörden, welche von Gesetzes wegen mit der Befugnis ausgestattet sind, die Behauptungen des BMF auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu untersuchen, sind zu klaren Entscheidungen gelangt. Fazit Die Persönlichkeitsschutzklage wäre unnötig gewesen, wenn der BMF das Urteil des kanadischen Gerichts respektiert hätte. Indem der BMF aber die Kampagne gegen Sakto und ihre Leitungspersonen weiterführt, lässt er diesen keine andere Wahl, als zu rechtlichen Mitteln zu greifen, um ihren guten Ruf wiederherzustellen. Der BMF und Lukas Straumann haben seit jeher – und nach wie vor – die Möglichkeit, ihre fehlgeleitete Kampagne einzustellen und das persönlichkeitsverletzende Material zu entfernen. Das ist es, was Sakto will. Comments are closed.
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April 2020
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